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   BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78   

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BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78 (https://dejure.org/1979,130)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1979 - 5 C 47.78 (https://dejure.org/1979,130)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 5 C 47.78 (https://dejure.org/1979,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Zurückweisung der Revision trotz begründeter Rüge eines Verfahrensmangels - Berücksichtigung einer nicht beweisbedürftigen Tatsache im Revisionsverfahren - Rechtskraft eines ...

  • bverwge-wolterskluwer

    VwGO §§ 54 Abs. 1, 101 Abs. 2, 104 Abs. 3, 116 Abs. 3, 144 Abs. 4; ZPO § 47; BSHG §§ 2, 90
    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Aufrechnung mit Sozialhilfe zur Durchsetzung eines öffentlichâ€"rechtlichen Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 58, 146
  • DÖV 1979, 825
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Jedoch hat er bei der Beurteilung, ob dem Kläger in den Monaten Februar bis Juli 1975 zur Deckung der Kosten der Unterkunft (neben dem damals gezahlten Wohngeld von 138 DM) 72 DM zu gewähren waren, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beachtet, daß es für die (rechtmäßige) Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lege des Hilfesuchenden im Zeitraum des Bedarfs ankommt (BVerwGE 20, 166 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62] [191]; 21, 206 [211]; 29, 295 [297]; Urteil vom 24. April 1968 - BVerwG 5 C 48.67 - FEVS 16, 41; BVerwGE 55, 148 [152]).

    Zwar ist die Verrechnung von Hilfe zum Lebensunterhalt gegen Hilfe zum Lebensunterhalt grundsätzlich verboten (BVerwGE 29, 295 [300] und 40, 74 [77]).

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Jedoch hat er bei der Beurteilung, ob dem Kläger in den Monaten Februar bis Juli 1975 zur Deckung der Kosten der Unterkunft (neben dem damals gezahlten Wohngeld von 138 DM) 72 DM zu gewähren waren, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beachtet, daß es für die (rechtmäßige) Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lege des Hilfesuchenden im Zeitraum des Bedarfs ankommt (BVerwGE 20, 166 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62] [191]; 21, 206 [211]; 29, 295 [297]; Urteil vom 24. April 1968 - BVerwG 5 C 48.67 - FEVS 16, 41; BVerwGE 55, 148 [152]).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Nach dem Sozialhilferecht ist rechtmäßig gewährte Sozialhilfe - unbeschadet der Regelungen in § 11 Abs. 2 und § 29 Satz 2 BSHG - grundsätzlich nicht zurückzuzahlen (vgl. BVerwGE 51, 61 [BVerwG 24.06.1976 - V C 41/74] [63]).
  • BVerwG, 26.11.1969 - V C 54.69

    Klage gegen eine Überleitungsanzeige hinsichtlich eines sich aus einem Testament

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Auf dem Wege der Anspruchsüberleitung und der Realisierung des übergeleiteten Anspruchs wird rückwirkend der finanzielle Zustand hergestellt, wie er bei rechtzeitiger Erfüllung der vorrangigen Leistungspflicht bestanden hätte (vgl. BVerwGE 34, 219 [221]; Jehle/Schmitt, Bundessozialhilfegesetz, Erster Teil, § 2 Erl. 6 a und Vorbemerkung 2 zu Abschnitt 5).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Es handelt sich um eine nicht beweisbedürftige Tatsache, deren Beachtung der raschen und endgültigen Streitentscheidung dient, ohne schützenswerte Interessen des Klägers zu beeinträchtigen (vgl. BGHZ 53, 128 [130]).
  • BVerwG, 14.06.1972 - V C 74.71

    Einsatz von Vermögen und Waisengeld im Rahmen der Sozialhilfe - Verlangen nach

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Dagegen ist nach den Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu Unrecht bezogene Sozialhilfe zu erstatten, wenn zuvor der rechtswidrige begünstigende Bewilligungsbescheid aufgehoben ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. November 1966 - BVerwG 5 C 228.65 - FEVS 14, 443 - und vom 14. Juni 1972 - BVerwG 5 C 74.71 - FEVS 19, 441).
  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 3.72

    Übergangsvergütung Getreide - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Daher ist der Beklagte berechtigt, diesen Betrag im Gewande eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung vom Kläger zurückzufordern und so eine tatsächliche mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögensverschiebung auszugleichen (vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 3.72 - NJW 1973, 2122; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht I, 9. Aufl. 1974, § 44 I b 6, S. 340).
  • BVerwG, 10.10.1963 - II C 166.60

    Anforderungen an den Nachweis der Notwendigkeit einer Kurmaßnahme infolge eines

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Vielmehr ist die Revision zurückzuweisen, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellt, und zwar auch dann, wenn der Revisionskläger seine Revision ausschließlich darauf gestützt hat, das Berufungsgericht habe gegen Verfahrensvorschriften verstoßen; § 144 Abs. 4 VwGO gilt ungeachtet des § 137 Abs. 3 Satz 1 VwGO (BVerwGE 17, 16 [18 ff.]).
  • BVerwG, 18.05.1979 - 5 ER 211.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Überdies ist des Rechtsmittelverfahren inzwischen rechtskräftig abgeschlossen, wie gerichtsbekannt ist (das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesuch des Klägers um Bewilligung des Armenrechts für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem ohne mündliche Verhandlung ergangenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 1978 mit Beschluß vom 18. Mai 1979 [BVerwG 5 ER 211.79] abgelehnt).
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 48.67

    Abgrenzung von Einkommen zu Vermögen - Minderung der Hilfsbedürftigkeit durch

    Auszug aus BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78
    Jedoch hat er bei der Beurteilung, ob dem Kläger in den Monaten Februar bis Juli 1975 zur Deckung der Kosten der Unterkunft (neben dem damals gezahlten Wohngeld von 138 DM) 72 DM zu gewähren waren, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht beachtet, daß es für die (rechtmäßige) Gewährung von Sozialhilfe auf die tatsächliche Lege des Hilfesuchenden im Zeitraum des Bedarfs ankommt (BVerwGE 20, 166 [BVerwG 14.01.1965 - II C 35/62] [191]; 21, 206 [211]; 29, 295 [297]; Urteil vom 24. April 1968 - BVerwG 5 C 48.67 - FEVS 16, 41; BVerwGE 55, 148 [152]).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 228.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auch wenn dieser Umstand erst während des Revisionsverfahrens eingetreten ist, kann er ungeachtet der grundsätzlichen Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts (§ 137 Abs. 2 VwGO) ausnahmsweise berücksichtigt werden, weil er nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streitbereinigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (BVerwGE 29, 127 (130) [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]; 58, 146 (152) [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 15/78]; Urteile vom 29. Juli 1985 - BVerwG 1 C 24.84 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 71, S. 188 f. und vom 20. Oktober 1992 - BVerwGE 91, 104 = NVwZ 1993, 275 [BVerwG 20.10.1992 - 9 C 77/91]).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 22.88

    Anträge in mündlicher Verhandlung - Baugenehmigungserteilung - Rücknahme des

    Bis zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gericht selbst seiner Entscheidung entäußert, müssen Äußerungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176, zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EnltG; Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78] m. weiteren Nachw.).

    Äußerungen der Beteiligten müssen aber bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Gericht sich selbst seiner Entscheidung entäußert, zur Kenntnis genommen und gewürdigt werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1985 - BVerwG 5 C 57.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 176, zu Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG; Urteil vom 21. Juni 1979 - BVerwG 5 C 47.78 - BVerwGE 58, 146 [BVerwG 21.06.1979 - 5 C 47/78] m. weiteren Nachw.).

  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Eine gegenteilige Betrachtung wäre auch mit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1979 (BVerwGE 58, 146) vertretenen Auffassung nicht zu vereinbaren.
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